wir setzen uns als WerteUnion im Kreis Herford für eine verlässliche, bürgernahe und zukunftsorientierte Politik ein. Uns ist wichtig, dass Entscheidungen vor Ort nachvollziehbar getroffen werden – mit Augenmaß, Verantwortung und Respekt vor den Anliegen der Menschen in unserer Region.
Unser Ziel ist es, Bewährtes zu erhalten und gleichzeitig Raum für neue, sinnvolle Entwicklungen zu schaffen – sei es im Bereich der Bildung, der wirtschaftlichen Entwicklung, des Ehrenamts oder der kommunalen Infrastruktur. Dabei stehen für uns Transparenz, Gemeinsinn und Sachorientierung im Mittelpunkt.
Bevor Sie sich entscheiden, uns zu unterstützen, laden wir Sie herzlich ein, sich mit unseren Positionen und Zielen vertraut zu machen. Unser kommunales Programm zeigt, wofür wir stehen – und wie wir unseren Kreis gemeinsam weiterbringen möchten.
Wenn Sie sich in unseren Inhalten wiederfinden, freuen wir uns über Ihre Unterstützung. Jede Spende, ob groß oder klein, hilft uns dabei, unsere Arbeit vor Ort fortzusetzen – für einen starken, lebens- und liebenswerten Kreis Herford.
Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!
Wir möchten Ihnen herzlich für Ihr Interesse an der WerteUnion danken und Ihre Bereitschaft, uns mit einer Spende zu unterstützen, würdigen. Ihre Großzügigkeit spielt eine entscheidende Rolle dabei, unsere Vision einer gerechteren und prosperierenden Gesellschaft voranzutreiben.
Durch Ihre Spende helfen Sie uns, wichtige Initiativen zu fördern, unsere Botschaft zu verbreiten und die demokratischen Prozesse zu stärken. Jeder Beitrag, unabhängig von seiner Größe, trägt dazu bei, positive Veränderungen zu bewirken und die Zukunft unseres Landes mitzugestalten.
WerteUnion Kreisverband Herford
IBAN DE60 4786 0125 0621 9652 00
Volksbank Ostwestfalen
BIC GENODEM1GTLG
Verwendungszweck:
“Name, Adresse für die Spendenquittung”
Spenden an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Bis zu einer Höhe von 1.650,– Euro (3.300,– Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1.650,– Euro (3.300,– Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1.650,– Euro (3.300,– Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die Höhe der Steuerersparnis hängt von der Höhe des jeweiligen Einkommens ab.
Eine Spendenquittung* stellen wir im 1. Quartal des Folgejahres aus.
* SPENDEN AB 300,– € bitte mit Kontaktdaten versehen, falls Spendenquittung erstellt werden soll.